Jugendhauses Hahnebaum

Das Jugendhaus in Passeier

Jugendhauses Hahnebaum

Forststation Hahnebaum

– 1919:
Nach dem ersten Weltkrieg zerbricht die K.u.K. Monarchie, Südtirol wird zu Italien geschlagen. Nach dem Friedensvertrag von Sant Germain geht auch Hahnebaum automatisch als „Demanio dello Stato“ in das unverfügbare Vermögen des italienischen Staatsbesitzes über. Der gesamte Südtiroler Domänenbesitz wird nun durch einen eigenen staatlichen Forstverwalter von Bozen aus geführt.

– 1923:
In der Zeit des Faschismus wird das Haus von Ing. Valkanover saniert und zu einer Forststation umgebaut, welche fortan besetzt wird.
Das ehemalige Tagwerkerhäusl „Hahnebaum“ wird in den 1920iger Jahren, in der Zeit des Faschismus vom Ing. Valkanover zu einem für die damaligen Verhältnisse, ansehnlichen Forsthaus umgebaut. Die dort nun eingerichtete Forststation wird erst im Jahr 1953 in den Hauptort des Hinterpasseier – nach Moos verlegt.

– 1943 – 1945:
Während der Kriegsjahre 1943 bis 1945 werden die Südtiroler Landesforste wieder der Landesforstdirektion Innsbruck unterstellt.

– 1951 – 1953:
Das erste Autonomiestatut bringt im Jahre 1951 eine Änderung: Die Region Trentino – Südtirol wird nun für die Domänenforste zuständig. Trient wird zum Sitz der Generaldirektion, die beiden Provinzen erhalten jeweils eine eigene Forstverwaltung. Im Dezember 1953 geht dann laut Grundbuchsauszug auch Hahnebaum als unveräußerliches Eigentum vom Staat Italien auf die Region Trentino – Südtirol über.

Die Geschichte des Landesbetriebes für Forst- und Domänenverwaltung
Der Forst- und Domänenbesitz entstand aus den Kameralgütern der Landesfürsten, sowie aus der Inanspruchnahme der Wälder durch die jeweiligen Landesherren für die Deckung des Holzbedarfes der Bergwerke und Salinen. Im Zuge der geschichtlichen Entwicklung wurde dieser Besitz als österreichisches Staatseigentum durch das Finanzministerium und später bis 1918 als k.u.k. Forstärar durch das Landwirtschaftsministerium in Innsbruck verwaltet. Nach dem ersten Weltkrieg erfolgte die Eingliederung des Südtiroler Forstdomänenbesitzes in das unverfügbare Vermögen des italienischen Staates. Die heutige Form des Landesbetriebes wurde im Oktober 1981 gesetzlich geregelt.

Quelle: http://www.provinz.bz.it/forst/landesbetrieb/geschichte.asp
Abrufdatum: 01.05.2013