Jugendhauses Hahnebaum

Das Jugendhaus in Passeier

Jugendhauses Hahnebaum

Zeitleiste

Ursprung

Mögliche Herkunft Bezeichnung „Hahnebaum“: „Hanebaum (Hanebam, oder Hanepam): Hof und Gegend aus „hannebane“, Bilsenkraut, das dort häufig wachsen soll, oder vielleicht besser schlechtweg Hanebaum, ein Baum, wo des Nachts der Hahn und die Hennen aufsitzen. Jagdausdruck für eine an Hühnerwild reiche Berggegend.“

Quelle: Beda Weber, Das Thal Passeier. Mit besonderer Rücksicht auf Andreas Hofer und das Jahr 1809. Innsbruck 1852, S. 315 (abrufbar in Google-Books).

1250-1280

Concius de Hanepavm“

Verzeichnis der Hintersassen der Herren von Montalban im Passeier- und Ötztal (ca. 45 Personen), darunter „Gotschalcus de Yhlmach“, „Ancius in de Gande“ und „Concius de Hanepavm“.

Info: Die Herren von Montalban, eines der bedeutendsten Geschlechter aus dem Vinschgau, werden 1156 erstmals erwähnt. Sie sind Ministerialen der Tiroler Landesherren. Stammburg ist die heutige Ruine Hochgalsaun oberhalb Kastelbell. Ein Zweig der Familie sind die Herren von Schlandersberg. Die Herren von Montalban besaßen im 13. Jahrhundert zahlreiche Eigenleute und Güter im heutigen Vinschgau, Etschtal und Passeier.

Die Urkunde wird unterschiedlich datiert! 1250, 1270 und 1280!

Quellen:

Otto Stolz, Die Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden. 3. Band: Die Ausbreitung des Deutschtums im Gebiete von Bozen und Meran. 2. Teil: Urkundenbeilagen und Nachträge. München-Berlin 1932, S. 185 f.

Kurt Scharr, Leben an der Grenze der Dauersiedlung. Grund und Boden im

Ötztaler Gebirgsraum“ (Ötztal – Schnals – Passeier) vom 13. bis zur Mitte

des 19. Jahrhunderts. Schlern-Schriften 314, Innsbruck 2001, S. 39-42.

Franz Huter, Die Herren von Montalban. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 11 (1938), S. 341-361. Abrufbar über die digitale Datenbank der Bayerischen Staatsbibliothek.

Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Nachlass von Ried, Fasz. Montalban.

1288

Chvnze von Hanpaum“

Zinsregister von Meinhard II. Unter „Der gelt in Passeier“ (172 Aufzählungen) Erwähnung von „Chvnze von Hanpaum“. Aufgezählte Höfe müssen Geld und Naturalien abgeben, Personen nur Geld: „110. Chvnze von Hanpaum: 1 pfunt“.

Info: Nach der Zersplitterung der Familie Montalban übernahm Meinhard II., „Gründervater von Tirol“, allmählich deren Besitzungen. Karte 3 (Scharr, Dauersiedlung, zwischen S. 48 und 49) zeigt Grundherrschaften im hinterstem Passeiertal in der Zeit vom 13. bis 16 Jh. Fast alle Güter hinter Hahnebaum

gehörten den Landesfürsten. Er hat, wie schon vor ihm die Montalbaner, durch gezielte Erwerbungen die wichtigsten Passübergänge des Alpenhauptkammes gesichert (Scharr, S. 53 f.). Das Bergwerk Schneeberg scheint in der Begrünung nicht auf.

Quellen:

Otto Zingerle, Meinhards II. Urbare der Grafschaft Tirol. 1. Theil (Fontes Rerum Austriacarum/Österreichische Geschichtsquellen XLV Band). Wien 1890, S. 82, 84.

Kurt Scharr, Leben an der Grenze der Dauersiedlung. Grund und Boden im „Ötztaler Gebirgsraum“ (Ötztal – Schnals – Passeier) vom 13. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Schlern-Schriften 314, Innsbruck 2001, S. 39-42.

1311

In Hanepaum“

Steuerliste Gericht Passeier, Erwähnung „In Hanepaum lb. 3 “, auch „Gotschlinus des Ilmach lb. 3“,

Quelle: Mehrere Autoren, Quellen zur Steuer-, Bevölkerungs-, Sippen-geschichte des Landes Tirol im 13., 14. und 15. Jahrhundert (Schlern-Schriften 44). Innsbruck 1939, S. 100-103.

1349

Familie Braunsberg verleiht

Hainepaum“ als Lehen

17. November, Meran. Paul von Braunsberg verleiht den Hannebaum- und Eckhof in Passeir dem Caspar Anderstückel zu Erblehen. Original im Archiv von Gut Brandis, Lana.

Quellen:

Emil von Ottenthal, Oswald Redlich, Archivberichte aus Tirol, Band 1, 1899, S. 251.

Josef Tarneller, Die Hofnamen im Burggrafenamt und in den Angrenzenden Gemeinden, 1909, S. 224.

Info: Die Familie Braunsberg wird im 11. Jahrhunderts erstmals erwähnt. Die Burg Braunsberg über der Gaulschlucht in Lana hatte offenbar die Aufgabe, die Straße ins Ultental zu sichern. Paul von Braunsberg wird als Letzter der Familie erwähnt. Er starb 1361 ohne Nachkommen.

Vermutung: Hahnebaum ist von der Familie Montalban auf Meinhard II. übergegangen. Meinhard II hat das Gut vermutlich der Familie Braunsberg gegeben, diese wiederum verleiht es als Lehen weiter.

1361

Familie Brandis verleiht

Hanepaum“ als Lehen

Randold von Brandis und Etzelin von Andrian als Erben nach Margarethe, geb. von Runks, verleihen Braunsberger Lehen, darunter auch Hahnebaum. Original im Archiv von Gut Brandis, Lana.

Quelle: Emil von Ottenthal, Oswald Redlich, Archivberichte aus Tirol, Band 1, 1899, S. 253.

Auszug: dom. Rendlinus et dom. Etzelinus de Aendriano heredes domine Gretlinne filie Sweikeri de Runchs uxoris q. Pauli de Praunsperch contulerunt pueris Casp. an der Sticklel curiam Hanepaum

Quelle: Josef Tarneller, Die Hofnamen im Burggrafenamt und in den Angrenzenden Gemeinden, 1909, S. 224.

Info: Die Adelsfamilie Brandis ist seit dem 12. Jahrhundert in Lana ansässig und damals bereits reich begütert (Die Grafschaft Tirol bildete sich zu dieser Zeit erst langsam heran). Sie sind später bischöfliche Vasallen und in der Gefolgschaft der Grafen von Tirol und Eppan-Ulten.

Quelle: Karl Theodor Hoeniger, 800 Jahre Herren von Brandis in Lana. Ein Jahrtausend Landesgeschichte erlebt von einer Familie. In: Dolomiten vom 30.9.1953, S. 3.

Info: Randolt (1338-1372) aus dem Hauptstamm der Familie, erscheint als erster seiner Familie am Tiroler Landtag, den Meinhard II. 1361 im Meran erstmals einberief. Er machte sich beim Herzog von Österreich besonders verdient.

Quelle: Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, W 45: Ferdinand Graf von Brandis, Das Familienbuch der Grafen von Brandis. Baden bei Wien 1889, S. 31-33.

1366

Familie Brandis verleiht

Hanepaum“ als Lehen

6. April, Lana. Randolf von Brandis als Erbe der Margarethe (von Braunsberg) verleiht den Hannebaumhof in Passeier der Steinlina Stichel zu Erblehen. Original im Archiv von Gut Brandis, Lana.

Quellen:

Emil von Ottenthal, Oswald Redlich, Archivberichte aus Tirol, Band 1, 1899, S. 253.

Josef Tarneller, Die Hofnamen im Burggrafenamt und in den Angrenzenden Gemeinden, 1909, S. 224.

1545

Holz von Hahnebaum für

Bergwerk Schneeberg

Kaiser Ferdinand I. erlässt Waldordnungen für das Passeiertal und den Bergwerk Schneeberg. Er ist der erste Regent, der die Bedeutung der Forstwirtschaft erkannte, schützte und gleichzeitig auch förderte – auch in Hinblick auf Produktion für Einwohner, Salinen und Bergwerke. Die Bedeutung der letzten zwei stieg nämlich immer mehr.

Im Vorfeld fand eine Begutachtung der Wälder im Tal statt. Gründe für die Ordnung sind großer Holzmangel im Bergwerk Schneeberg und im Vinschgau, die Versorgung von Meran sowie die Schonung der Jungwälder.

In Passeier waren ein Waldmeister (Sterzing) für die gemeinen Wälder und ein Bergmeister für die Bergwälder zuständig.

Quellen:

Oberrauch, Tirols Wald und Waidwerk. Ein Beitrag zur Forst- und Jagdgeschichte (Schlern-Schriften 88). Innsbruck 1952, S. 107, 162.

Georg Mutschlechner, Die Waldordnung für Passeier von 1545. In: Schlern-Hefte 1975, S. 525-534.

Georg Mutschlechner, Die Waldordnung für den Bergbau am Schneeberg vom Jahre 1545. In: Schlern-Hefte 1971, S. 281-286.

Tiroler Landesarchiv, Forstdokumente aus versch. Archiven, Cod. 3947/8.

1651

Passeirer Waldordnung von

Erzherzog Ferdinand Karl

Zur Waldordnung von 1545 kamen mit der Zeit einige Änderungen hinzu, weshalb Erzherzog Ferdinand Karl am 18. August 1651 eine neue Ordnung mit teilweise neuen Bestimmungen für Passeier erließ. Viele alte Punkte wurden übernommen. Neu war u. a. Bearbeitung von Holz für Schneeberg nach genauen Maß und einige Strafen.

Info: Die Waldregulierung der Staatsforste von Hahnebaum 1839 und Servitutenregulierung 1886 nennen die Ordnungen von 1545 und 1651 grundlegend für die Gegend.

Quellen:

Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, W 1548, fol. 69-74 (Original).

Georg Mutschlechner, Die Versorgung des Bergwerks am Schneeberg, Schlern-Hefte […], S. 215-222.

Auszug aus dem Grundbuch.

1687

Strafe für Matheus

Gariner zu „Haunepamb“

Perckmaister am Schneeperg“ machte Lokalaugenschein am „Ganderperg in Passeyr“, da in der „Galdtmad“ [Mahd] „Marchstaine“ [Grenzstein] nicht ordnungsgemäß vorhanden bzw. Holz im Wald „geschwent [geschwendet] worden“.

In Melchmad [Melchmahd ?], Matheus Gariner dem Leopold Strafe [?] verkhaufft, ist gegen den Haunpamer waldt in etwas ein schwendung an holz geschehen, hierumben Er Gariner beraits abgestraft worden sye.“

Vorgemelter Matheus Gariner zu Haunepamb in Passeyr, belegt sich, das auch obgemelter Christian Pfitscher und Andre Ennemoser beid in Ganderperg hausend, und khein Steuer geban, Ime Gariner alls wellcher mi Zinß und Steur belegt […].“

Quelle: Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, W 1548, fol. 126 f.

1687

Schintlholz zu „Hanepäm“

Situationsbeschreibung (Rechte, Dienstbarkeiten) zahlreicher Wälder im Hinterpasseier; Bauern, die für Bau oder Notdurft Bewilligungen für Holzschlagen bekamen. Darunter auch:

Item zu Reparierung eines zu Schrieb durch die Jauche eingeschlagener Heygadeler, die Notturft Holz bewilligt Javob Marth und Petern Pfitscher halten an Jedem 2 stämb Schintlholz zu Hanepämer Eben zu bewilligen.“

Quelle: Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, W 1548, fol. 106-110.

~ Ende 17. Jh.

Hanebaumer Waldung

Verzaichniß der in Passeyer in Waldungssachen straffbaren Partheyen wie syr auß des Herrn Pergsrichters relation extrahiert sind worden.“ [Verzeichnis der Männer, die in Bezug auf Waldsachen zur Verantwortung gezogen werden können, erlassen vom Bergrichter].

Aufzählung von 12 Wäldern und die Personen, deren Güter in direkten Bezug stehen. Darunter:

Hanebaumer Waldung und Ganderberg.

Die benachparte dieser Waldung.

Die Holzschwent daselbsten

Gregori Kerkh [?] und Mathias Pfitscher

Andere Ennemoser ahn Ganderberg

Christian Pfitscher

Georg man Schmid zu Moß

Quelle: Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, W 1548, fol. 163

(ohne Datum).

1694

Zu Hunepamb“

Steuerbereitung des Gerichtes Passeier:

Zu Hunepamb aldorten sein Inhaber Matheis Pfitscher und Matheis gereina [? Das Wort „gereina“ muss Bezug zu Pfitscher sein] haben 2 Behausungen, Stadl, Stallungen, Kästen, Pachofen, Millrecht, Krautgärten […] gemainstrecht.“ Verzinsung von „Haimbwiesen“, „schlechte Bergmäd“, „Ackher“; Abgaben an Walchs Probstei zu leisten

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Mikrofilm S/55, Nr. 59/1

1750

Gerichtskarte Passeier

Detailansicht Hahnebaum, Ganderberg.

Quelle: Sandhof-Museum

1754

Beschreibung

Siedlung „Hannepämb“

Besitzer miteinander Jos. Ennemoser und Georg Pfitscher haben 2 Behausungen, von Maur, unnd Holz.“

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Mikrofilm S/55, Nr. 59/9, Häuserbeschreibungsprotokoll 1754 [Kontrolle noch offen: TLA, Rep. 244, 3/7 (1754)].

1775

Steuerverzeichnis

Weiler „Hannepaum“

Hannepaum Nr. 136: Gerdraud Holzknechtin

hat mit Einfluss ihres anweisers Georg Pfitschers durch Vertrag an sich gebracht zu haben allda minthlichen eröfnet 16 Gulden 30 Kreuer. Nämblichen ihre von und aus der Paurecht und gerechtigkeit des Lechenbaren Gueths Hannebam […] einen gewiesen Thaill so ein und zun habe.

Nämblichen ein mit N. 136 bemerktes Behausung mit Stube, Kuchl, Kämer, Keller, Stadl und kl [kleiner?] Stallung confiniern um und am an der gemein [grenzt am gemeinen Gut]. Darzu gehört ein Gärtl unter der Behausung gelegen, halten 115 Klafter.

Zu diesen Effetten [?] hat sie anzeugerin die gerechtsame auf den vorbehaltenen Herrschaft Waldt Jährlichen 3 Stäm Holz zu Harten [?].

Über welch dieses Häusl und Zugehörde […]“ dem Grundherren Joseph Adam Innozenz von Brandis in Innsbruck „allhie Jährlich auf Martiny 4 gutte frische ayr. In veränderungsfahl […] tax brief und sigl gelt 3 Gulden. […] Denen Inhabrn des Hannapaum gueths Jährlichen 24 Kreuzer an Hilfzins.“

Hannepaum Nr. 137: Georg Pfitscher

zu Hannebaum, hat fir aigen Innen zu haben allda Minthlichen [Mündlich] angezeuget. Nämlichen von und aus der Paurecht des lechenparen [lehenbar] gueths Hannepaun hinter Moos […], einen halben alsober [von oben genannten Gut] Theill.“

[…] Als ein mit N. 137 bemerkte Behausung mit Stube, Kuchl, Kamer, Keller, Stadl und Stallung, Kasten, item einen Bachofen […] Zu diesen gütterschaft wirdet das Holz und die Ströbe zur Notturft aus dem Herrschafts Walt gehebt.“

Weiters kann der Besitzer mit einer bestimmten Anzahl von „Horn“ und „Viche“ in „übrig bestimt orthen“ und im „Herrschafts Walt die Waydeney genizen“. Brandis ist wieder der Grundherr, Abgaben sind an ihm zu leisten.

Auf der Seite eine später hinzugefügte Notiz: „12. April 1805 auf Tochter Eva Pfitscher übergegangen“.

Hannepaum Nr. 138: Maria Holzknechtin

Mann von Jakob Ennemoser, hat mündlich mitgeteilt, dass sie „von und aus der Paurecht und gerechtigkeit des Haab und Gueths zu Hannepam […] Eine mit N. 138 bemerkte Behausung mit Stube, Kuchl, Kammer, Keller, Stadl und Stallung, item Kasten und Bachofen […] Zu diesen Gütterschaften wirdet das Holz und die Ströbe zur Notturft auf dem vorbehaltenen Herrschaft Walt genossen.“

Recht, „Horn“ und „Viche“ im „Herrschaftswald“ weiden zu lassen. Joseph Adam Innozenz v Brandis „zu Jnnsprugg“ ist Grundherr, entsprechend Abgaben zu leisten.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Rustikal Fassionen, Passeier Nr. 5, 1774, Walchs Probstei, fol. 520-530.

Info: 1 Klafter = ca. 1,89 m, 1 Quadratklafter = ca. 3,6 m²

1780

Steuerverzeichnis

Siedlung „Hanepamb“

Etwas kürzere Beschreibung wie 1775.

Nr. 141: Gertrauth Holzknechtin

Besitzt aus dem „Hanepamb Guth“ folgendes:

A) Aine mit Nr. 136. bezeichnete Feur, und Futterbehausung […] und an der Gemeinde Area 39 Klafter oder vielmehr B) Ain Krauthgarthl von 115 Klafter, Gueth und gicher [?] ob der Behausung […] Hat den Schneebergwald zu genießen ohne Taxen.“

Gibet Herrn Grafen Joseph Adam v Brandis ex. Grund und Lechenszinns Jahrlich auf Martiny guthe frische ayer. Lechentax [Lehenssteuer] in veränderungsfall nebst brif und sigl Geld 3 Gulden keine Kreuzer. denen anderen Inhaber des Hanepaumb Guethes Jahren Hilfzinns 24 Kreuzer.

Ansatzpunkt weitere Nachforschungen: nachgetragene Notiz mit Bleistift: „Laut Abhandlung vom 6. Dezember 1865 fol. 2011 D 65 [?]“. Im Verfachbuch 1865 ist diesbezüglich nichts vorhanden.

Nr. 142: Georg Pfitscher

hat aus diesen Haunpamb Gueth den halben Thaill […].

Insgesamt 19 Punkte mit Besitzungen aufgezählt wie „Krauthgarthen“, mehrere „Akher“, „Galtwißen“, zahlreiche „Perckhmad“ und die Abgaben, die zu leisten, auch an Brandis. Auf zahlreichen Bergmähdern muss den „Pfandschafts Inhabung auf Martiny“ auch Grundzins gegeben werden.

Der Lehenszins beträgt wie das Brief- und Siegelgeld 6 Gulden. Der Pfandinhabung muss jährliches Vogteizinsgeld von 36 Kreuzer, dem Pfarrvidum St. Leonhard Zehend 2 Gulden 7 Kreuzer, dem Messner daselbst 0 Star 2 Maßl [?] Korn.

Ansatzpunkt weitere Nachforschungen: Notiz später nachgetragen: Diese Baurecht hat die Eva Pfitscherin, vermög brüderlich Michel Pfitscherischer Abhandlung vom 7. April 1805 Erbseinräumungsweise erhalten. Laut Pfitscherischer Abhandlung vom 10. Mai 1842 gingen die Realitäten auf ihren Sohn Joseph Pfitscher erbeigenthümlich über.

Nr. 143: Maria Holzknecht

Jacob Ennemoserische Ehewurthin besizet aus den Hanepamb Gueth folgendes:

A) Aine mit N. 138 bemörkte Feur und Futter behausung samt Kasten, aigene wiß, Georg Pfitschers Garthen. Die Gasse et aigener Garthen area 163 Klafter.

Insgesamt 10 Punkte mit Besitzungen aufgezählt, darunter „halber Thaill an Hauß Mihl“, „Krauthgarthen“, mehrere „Ackher“ und „Wiß“, „schene Bergwald“, „Galtwiß“, „Perckhmad“, „Gemeiner Waldt“, „[…] Gemeins un alpems waidungsgrechtsame, auch in den schneeberg wald“ und die entsprechenden Abgaben, auch an Grundherren Brandis.

6 Gulden Zins an Brandis zu zahlen. Siegel- und Briefgeld auch 6 Gulden. Den Pfandsinhabern ist Vogteizins 36 Kreuzer, den Pfarrvidum [steht nicht welches! Vermutlich wie bei Gut Nr. 142 St. Leonhard] daselbes Zehend 2 Gulden 24 Kreuzer, dem Mesner Korn 0 Star 2 Maßl [?] Korn.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Rustikalsteuerkataster, Nr. 2,

Gericht Passeier, S. 551-560.

1806-1814

Waldordnung für das

Passeiertal vom

bay. König Maximilian

Wir wollen weilen unser Vorfahren Ferdinand Hochzeliger Gedächtnis zu Beförderung unserer Berg, und Schmölzwerk, sonderlich aber zu Hayung [?] der Wälder- und Hölzer für das Bergwerk Schneeberg im Gericht Passeyer gelegen ein Waldmandat, und Waldordnung untern 14. February Ano 1545 ausgehen, und buplicirn gelassen, so finden Wir doch für nutzbahr, dieselbe wiederzuerneuern, und zu verbessern […].“

Weiters ordnen Wir, daß auch alle Waldungen und Hölzer, so von unserer Lieben Frauen-Kirche zu Moos in Passeyer, und vom Gams-Egg darob hineinorts gegen den Passeyrer-See ausbruch, auch hinter den See alles, so weit sich der Holzwachs erstreckt, zu beyden Seiten aldann von den erwelten Schenau bis an das Thimls-Joch, auch zu beyden Seiten, zu seiner May. des Königs b. Eigenthum gehören sollen […].“

Aufzählung von 14 „Bedignissen“ für seine „Unterthanen“, die mit den Waldbesitzungen in Verbindung stehen. Keine Datierung vorhanden!

Quelle: Tiroler Landesarchiv, Forstdokumente, Cod. 3604.

1809

Einsatz von Hannabaum-Bewohnern im Aufstand

In den Standeslisten von 1809 (Verzeichnissen aller Männer, die im Aufstand im Einsatz standen) taucht auf:

1. Helfer, Paul, Weber, Hannabaum. Er stand als „Gemeiner“ vom 22. Mai bis 4. Juni 1809 in Innsbruck und Rattenberg unter Hauptmann Karl Thurnwalder (Theiswirt) im Einsatz. Er war auch bei der sogenannten zweiten „Bergisel-Schlacht“ (25./29. Mai) dabei.

2. Pichsner, Joseph, Hanebammer. Er war als „Gemeiner“ vom 5. bis 22. August 1809 in Innsbruck und Rattenberg unter Hauptmann Johann Hofer im Einsatz. In die Zeit fällt auch die sogenannte 3. „Bergisel-Schlacht“ (13. August).

Peter Helfer, Weber, Stuls, taucht in den Listen als „Gemeiner“ unter Hauptmann Johann Hofer vom 10. April bis 15. April 1809 bei Sterzing und Innsbruck auf.

Quelle: Tiroler Landesarchiv, Landesdefension 1809, Standeslisten, Bündel VIII, Nr. 31, Gericht Passeier.

Info: Die Standeslisten, die über 2.000 Passeirer mit Namen, Beruf, Hofnamen und Angaben rund um ihre Einsätze 1809 beinhalten, wurden anlässlich des Gedenkjahres 2009 für das Sandhof-Museum transkribiert. Über einen Computer im Museum sind die Daten zugänglich.

Literatur: Werner Graf, Andreas Hofer und die Passeirer 1809. Bozen 2009.

1824

Weiden im

Hanebamer Herrn Wald“

Platt, den 21. Aprill 1824, Martin Oettl, Waldaufseher:

Die Nachbarn von Ganderberg, Gspell, Hanebam und Gande besuchen mit ihren Geiß, und Schaafviehe die Weiden im frün Jahr, im Hanebamer Herrn Wald, und dies bis gegen den Sommer; im Sommer werden die Geiß und die Schaaf von die obigen Nachtbarn, a[o]ber den Waldstand, in dem sogenannten Sticklberg eine zeitlang eingehirtet, dann können sie wieder mit ihren Geiß und Schaafviehe, in den sogenannten Hanebamer Herrn Wald zurück, und werden also im Wald geweidet bis es schneiet, die Hanebamer Herrn Waldung ist zwahr mit vielen, großen, überständigen Holz, wie auch an mehreren Orthen, ein schöner Ausflug, und Nachwachs zu ersehen aber doch wird das Geis und Schaafviech mehrer Schaden bringen, als Nutzen verschaffen.“

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Akten der Forst- und Domänenverwaltungen 1807-2005, Nr. 135.

1839

Neue Grenzregulierung

Staatsforst Hahnebaum

Neue Grenzregulierung Reichswälder Hahnebaum und Ilmach in Anwesenheit von mehreren Personen, auch Paul Helfer „Weber, Hanebaum“. Es gab schon längere Streitigkeiten bezüglich der Weiderechte von Mooserwaldbesitzern und den Hofbesitzern von Hahnebaum, Ganderberg.

Der Ezenzaun „als Gränzlinie des Weidegenusses zwischen den Mosertheilwalds, und den Hanebaum-Hofsbesitzern, sondern auch als Gränzlinie zwischen den Mosertheilwalde und den Hanebam-Staatswald“ war nämlich nicht mehr vorhanden. Deshalb beauftragte k. k. Revierförsterei das Landgericht Passeier zu einer neuen Grenzregulierung.

Die beteiligten Personen gingen vor Ort die neuen/alten Grenzpunkte ab, die genauestens orthographisch beschrieben und mit „Pflöcken“ markiert wurden. Den „Ezenzaun“, der früher die Waldgrenze bildete, ist nicht mehr auffindbar. Daher u. a. „seit sehr vielen Jahren bestandener Streitpunkt zwischen den Mosertheilwalds-Besitzern, und denen von Hanebaum in Betreff ihres Weidegenusses, da der mehrgenannte Ezenzaun diesfalls die Gränzlinie bildete, in gütigen Wege dadurch beizulegen und auszugleichen, daß man zwei 77jährige Männer einer von der Gemeinde Moos und einen von Hanebaum beizog, die wenigstens von Hörensagen und anzeigen ihrer Väter die Richtung und den Lauf des einstmals bestandenen Ezenzaunes in der Hauptsache anzugeben wußten, und auf deren Aussagen und Angabe die streitenden Partheien zu vereinigen einverstanden.“

Insgesamt wurden 61 „Pflöcke“ zur neuen Grenzziehung des Hanebaumer Staatsforstes umfangreich orthographisch beschrieben, auch die 26 „Pflöcke“, die zur Grenzziehung für den Privatbesitz Ganderberghof und der Alpe, Gspellerhof, Mahd zu Ilmach und Staatswald Ilmach neu festgelegt wurden.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Akten der Forst- und Domänenverwaltungen 1807-2005, Nr. 137.

Info: Ezenzaun: Notwendig für Abgrenzungen, damit Vieh, das im Frühling und Herbst im Wald, in Gassen usw. grast und nicht in Wiesen hineinkommt.

Ëtze, di, -n Viehweide

Ëtzn weiden lassen

Quelle: Harald Haller, Franz Lanthaler, Passeirer Wörterbuch.

St. Martin in Passeier 2004, S. 52.

1845

Umfang Reichsforst HB

Servitutsrechte bezüglich der Reichsforste HB und Ilmach (von 1886). Reichsforst HB in der Gemeinde Moos umfasst laut Grenzregulierung, verfacht 1845:

GP 768 – 347.14 ha (Staatswald HB)

GP 770 – 72.79 ha

GP 771 – 75.9 ha

GP 772 – 9.6 ha

GP 817 – 33.5 ha

Reichsforst Ilmach in der Gemeinde Rabenstein umfasst GP 417 mit 31.53 ha.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Servitutenregulierung, Fasz. 357, Nr. 25814/1336 Serv. 1886

1848

Steuerpflichtige

Hahnebaumer

Paul Helfer, Joseph Pixner und Johann Heel scheinen unter Hahnebaum als steuerpflichtige Personen auf.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Steuerkataster Passeier, Nr. 7, Steuerbuch Liste 1848, Nr. 150, Walchs Probstei.

1852

Josef Helfer erbt von

Vater Paul Johann

29. Oktober: Der Weber Paul Johann Helfer stirbt am 26. Dezember 1851 „zu Hannebam“. Das Bezirksgericht Passeier bestimmt dessen Sohn Josef Helfer als Erben für den Nachlass

bestehend in Mobilien zu 100 f u. einem Häuschen samt Stadl Stall u. Gartl Cat. N. 141 zu Hannebam hinter Moos zu 200 f. auf Grund des […] anerkannten Testaments u. der abgegebenen und bedingten Erbserklärung“. Seiner Schwester Maria muss er ihren Erbanteil ausbezahlen.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Verfachbuch Passeier 1852, fol. 685

Das Weberhaus –

Ursprung des heutigen

Jugendhauses

1754 besaßen Josef Ennemoser und Georg Pfitscher zwei Behausungen in Hahnebaum. 26 Jahre später sind es nun drei Häuser. Wie im Jahr 1775 dokumentiert ist, hat Gertraud mit „Einfluss ihres Anweisers [Vormund?]“ Georg Pfitscher durch Vertrag das 3. Gut von Hahnebaum bekommen. Dass Gertraud Holzknecht auch Abgaben an die Besitzer der anderen HB-Güter leisten musste, sagt einiges aus.

Infos zu Paul Johann Helfer:

  • Er ist Sohn von Georg Helfer und Elisabeth Unterstainer (beide St. Martin/Gsies), geb. in ebenda.
  • Er hat am 11.2.1806 im Alter von 44 Ursula Holzknecht geheiratet. Wahrscheinlich später nachgetragen beim Namen Paul „Weber zu hanebam“.
  • Seine Kinder: Josef (18.3.1807-8.4.1865), Maria (15.3.1810-10.7.1871)

Quellen: Südtiroler Landesarchiv, Mikrofilme: Sterbe-, Geburts-, Tauf- und Todesbücher Gemeinde Moos in Passeier.

Was zieht einen Weber von St. Martin/Gsies ins hinterste Passeiertal? Schneeberg? Seine Frau? Handel? Der nahe Passübergang über das Timmelsjoch?

Zusammenfassung: Beim momentanen Wissensstand wird angeonmmen, dass das spätere Weberhäusl (Bezeichnung die wahrscheinlich auf den Beruf von Paul Johann Helfer schließen lässt) zwischen 1754 und 1775 entstand. Vorher war Hahnebaum ja in zwei Teile aufgeteilt. Und nach 1775 haben die zwei Hauptteile Georg Pfitscher und Maria Holzknecht besessen. Unter den Holzknechts muss also ein kleines Häuschen entstanden sein. Vielleicht durch das Auszahlen eines Erbteiles oder eine Hälfte von Hahnebaum wurde geteilt (was ja sehr oft vorkam).

1855

Erneuerung einiger

Grenzpunkte vom

Staatsforst Hahnebaum

Im Einvernehmen mehrerer Personen und der k. k. Berg- und Salinen-Direktion zu Hall, einige Grenzpunkte vom Staatsforst HB neu gesetzt, da vorher im schlechten Zustand oder ganz weg. Ein Grenzpunkt auch direkt bei der Mühle von Hahnebaum.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Akten der Forst- und Domänenverwaltungen 1807-2005, Nr. 137.

1858

Franziszeisches Kataster (erste Österreichische Liegenschaftskataster, entstand zwischen 1810-1870):

Hahnebaum

1866

Kinder von Josef Helfer

erben Weberhäusl

zu Hahnebaum

16. Januar: Josef Helfer, Weber auf Hahnebaum zu Moos ist am 4. August 1865 im 58. Lebensjahr gestorben. Seine sechs Kinder erhalten unter dem Vormund Benedikt Kofler zu Untergroßstein in Pill und der rückgelassenen Witwe Anna Pöhl das Erbe „zu Hanebaum hinter Moos (Weberhäusl) und dazugehörigen Stadele, Stall u. Gartl […].“ Seine Kinder:

Josef Helfer, geb. am 20. April 1848

Anna Helfer, geb. am 16. April 1850

Johan Helfer, geb. am 23. November 1852

Michl Helfer, geb. am 28. September 1854

Alois Helfer, geb. am 21. Dezember 1858

Maria Helfer, geb. am 29. September 1862

Laut Inventar vom 25. November d. J. (das dem Schreiben nicht beiliegt) zahlreiche Fahrnisse und Mobilien vorhanden.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Verfachbuch Passeier 1866, fol. 36.

1886

Überblickskarte

Gebiet Hahnebaum

Überblick Wälder und Höfe im Reichsforst Hahnebaum; zeigt einzelne Parzellen, weiters auch (nachgetragen) die „seit 1908 trassierte neue Straße“ [über Timmelsjoch]; Karton, eher schlechter Zustand, in 2 Hälften.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Akten der Forst- und Domänenverwaltungen 1807-2005, Nr. 137.

1886

Neue Regelung Servituten

Reichsforst Hahnebaum

Servitutenregulierung Staatsforst HB und Ilmach, sechs beteiligte Objekte, darunter „Das Innerhanebaumgut des Josef Pixner“, „Das Außerhanebaumgut des Michael Holzknecht“. Das Tagwerkhäusl ist nicht dabei!

Neuerliche Bestätigung, dass das Tagwerkhäusl ursprünglich das Gut von Gertraud Holzknecht (1775/1780) ist.

Beschaffenheit und Umfang des Servitutenrechts: Selbe betreffend auf Grund der Waldordnungen vom 14.2.1545 und vom 18.8.1651:

  • Holz- und Streubezug auf Parzelle 768 für die betreffenden Objekte zur Deckung ihres Haus- und Hofbedarfs, nur soweit, als dass das Erträgnis der eignenen Waldungen und sonstige nicht ausreicht […].
  • Die Weide mit dem auf den eigenen Gütern überwinterten Viehstande in den unten beschriebenen Weidebezirken: 1. Gspellergut (genaue Auflistung […]), 2. Inner- und Außerhanebaum. Das Hanebaum-Tagwerkhäusl besitzt kein Weiderecht; Auflistung Grenzen des Bezirks, die vier Güter (InnerHB, AußerHB, Ganderberggut, Gandergut) dürfen mit aufgelisteter Menge von Vieh dort weiden.
  • Waldbodenbenützung (Fußsteig, Viehtreiben, Wasserleitung, Haltung Wassertröge), jeweilige Beschreibungen für Gspell, Ganderberggut, Gandergut, HB) – HB: Auflistung Länge und genaue Orthographie der Steige (das Tagwerkhäusl ist nicht dabei), Wasserzufuhr zu den HB-Gütern mittels 13,3 m langen und 0,2 m breiten hölzernen Rinne, durch 37,9 m langen und 0,5 m breiten Erdwall.

Feststetzung der Gegenleistung für einzelne Höfe, darunter auch „Hanebaum-Tagwerkhäusl“:

  1. an Brennholz 17 Rm weicher Sorte.
  1. An Bau- Stütz- und Zaunholz abwechselnd jedes zweite Jahr eine Lärche oder Fichte je nach Bedarf, 19 m lang und 32 cm mittlerer Durchmesser und 4 Stangen oder Latten a`6-9 m lang und 8-11 cm mittleren Durchschnittes, oder zusammen mit 1 fkm per Jahr.
  1. An Boden und abgehackten Ästen kein Bezug.

Zustellscheine für Servitute bei den Unterlangen dabei, für Johann Helfer, Hanebaum, Tagwerker in Moos mit Besitzer von Gspell, Ganderberg, Inner- und Außerhahnebaum, Hochegger (mit Unterschrift von allen).

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Servitutenregulierung, Fasz. 357, Nr. 25814/1336 – Nr. 332/Zl. 270-VI 18.

Bezeichung „Tagwerkhäusl“: Johann Helfer scheint als Tagwerker auf. Dass muss nun aber nicht unbedingt heißen, dass viele Tagwerker im Häusl untergebracht waren! Wie bei seinem Vater und Großvater wurde das Häusl nach dem Beruf benannt (Weberhäusl). Vielleicht hat man hier nun, wie im Volksmund typisch, den Beruf von Johann für die Hausbezeichnung hergenommen. Am Schneeberg wurde Ende 19. Jahrhunderts der Betrieb ja wieder aufgenommen!

1887

Johann Gadner kauft

Weberhäusl zu Hahnebaum

25. April: Johann Helfer, mit Vollmacht über die Anteile seiner Geschwister ausgestattet und Besitzer des Egghofes auf Gfeis, verkauft an den Mooser Zimmermann Johann Gadner das sogenannte Weberhäusl zu Hahnebaum hinter Moos samt dazugehörigen Stadele, Stall und Gartl um 200 Gulden.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Verfachbuch Passeier 1887, fol. 299.

1891

Beseitigung einiger

mangelhafter Grenzpunkte Staatsforst Hahnebaum

Nachdem im Reichsforste Hanebaum 7 Grenzsteine „nicht in gehöriger Ordnung sich befinden und einige Enclaven mangelhaft oder gar nicht vermarkt sind“, gab Staatsforstverwaltung im Februar 1891 Anweisung zur Beseitigung derselben.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Akten der Forst- und Domänenverwaltungen 1807-2005, Nr. 137.

1907

Aufnahme neuer Grenzen

vom Staatsforst HB

Die k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck schreibt an Forst- und Domänen-Direktion-Verwaltung in Bozen, dass anlässlich der Einrichtung des Wirtschaftskomplexes Meran-Passeier 1907 die aufgenommenen Grenzen des Staatsforstes Hanebaum und der Enklaven Ganderberg, Ganderberg-Alpl, Pinswiesel und Oetzl verankert werden und nicht mehr „jene mangelhafte“ von 1839.

Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Akten der Forst- und Domänenverwaltungen 1807-2005, Nr. 137.

1914

Armenfond Gemeinde Tirol

19. November: Aufgrund Verlassenschaftsverfahren (Pfändung des Tagwerkerhäusls) vom 22. September 1914 geht das Eigentum auf den Armenfond der Gemeinde Dorf Tirol über.


Quelle: Auszug aus Grundbuch. Im Südtiroler Landesarchiv, Verfachbuch Passeier 1914/15 wurde kein Dokument diesbezüglich gefunden.

1915
k. k. Ärar Hahnebaum

Aufgrund des Kaufvertrages vom 25. März 1915 geht Eigentumsrecht auf das k. k. Ärar über. Bei „k. k. Ärar“ über.

Quelle: Auszug aus Grundbuch.

Südtiroler Landesarchiv, Verfachbuch Passeier 1914/15:

Es liegt nahe bzw. es ist möglich, dass Waldarbeiter und Forstbedienstete im Hahnebaumer Tagwerkerhäusl untergebracht werden.

1914-1918

Erster Weltkrieg

Hahnebaum-Bewohner

Josef Halbeisen, Bauer zu Hannbaum,

geb. am 12. April 1877 in Innsbruck.

Verheiratet und Unterjäger, 1914 bei der Mobilisierung eingerückt, vermisst an der italienischen Front seit 21. Januar 1918.

Quellen:

Tiroler Landesarchiv, Tiroler Ehrenbücher, Microfilm 0538/06,

Gedenkblätter Gb. Passeier, fol. 13.

Sepp Haller, Passeirer in den Weltkriegen 1914-1918 1939-1945,

Lana 1986, S. 66.

 

1919
Friedensvertrag von

Saint Germain

Nach dem Friedensvertrag von Sant Germain geht auch Hahnebaum automatisch als „Demanio dello Stato“ in italienischen Staatsbesitz über.

Quelle: Grundbuchsauszug.

1923
Umbau Hahnebaum

In der Zeit des Faschismus wird das Haus von Ing. Valkanover saniert und zu einer Forststation umgebaut.

Quellen: Grundbuchsauszug, Talarchiv Passeier.

Originalobjekt: Ein prägnantes Originalstück (weißer Stern des italienischen Königs) aus jener Zeit (1927) ist erhalten!

1939-1940

Bunker bei Hahnebaum

1939 erfolgt der Bau von 2 Bunkeranlagen in direkter Nähe zum Weiler Hahnebaum, um möglichen militärischen Einfall über dem Timmelsjoch abzuwehren. 1940 sind 11 weitere Anlagen am Timmelsjoch geplant, die aber nie verwirklicht wurden. Stattdessen wird die „Sperre Moos“ um 4 zusätzliche Bunker erweitert. Hahnebaum ist von 5 der 6 Bunker in und bei Moos umgeben.

Quellen:

Alessandro Bernasconi, Giovanni Muran, Le fortificazioni del Vallo Alpino Littorio in Alto Adige. Trento 1999, S. 116-120.

Josef Urthaler, Andreas Pozza, Christina Niederkofler, Bunker. Bozen 2005.

1948
1. Autonomiestatut

Aufbauend auf den Pariser Vertrag bzw. in Umsetzung desselben wurde in der Folge im Jahre 1948 das 1. Autonomiestatut erlassen. Als Folge dieses Abkommens geht im Jahr 1953 das Eigentum Hahnebaum vom Staat auf die Region Trentino-Südtirol als unveräußerliches Eigentum über.

Quelle: Grundbuchsauszug.

1953
Umsiedlung Forststation

Die Forststation wird von Hahnebaum nach Moos übersiedelt.

Quellen: Talarchiv Passeier, Gemeinde Moos, Zeitzeugen.

1953-1973
Volksschule

Das Haus ist zwischen 1953 bis in die 1970er-Jahre Volksschule für die Kinder der angrenzenden Bergbauernhöfe.

Quellen:

Schularchiv Passeier, Zeitzeugenbefragung.

1972
2. Autonomiestatut

Auf der Grundlage des mit dem italienischen Staat ausgehandelten und als „Paket“ bezeichneten Verhandlungsergebnisses für einen besseren Schutz der Südtiroler, tritt im Jahr 1972 das 2. Autonomiestatut in Kraft. Landläufig auch als „Neues Autonomiestatut“ bezeichnet. Das Eigentum Hahnebaum geht von der Region Trentino-Südtirol auf die Aut. Provinz Bozen Südtirol als unveräußerliches Eigentum über.

Quelle: Grundbuchsauszug.

1982
Jägerschule Hahnebaum

Der Landesbetrieb für Forst- und Domänenverwaltung richtet unter Amtsdirektor Dr. Guido Bocher und dem damaligen Landesrat Dr. Luis Durnwalder in den 1980er Jahren in Hahnebaum eine Schule für die Ausbildung der Jägerschaft und Jagdaufseher ein. Das Haus wird umgebaut und auf den Stand der Zeit gebracht. Mit einem sechsmonatigen Lehrgang für Jagdaufseher nimmt die Jägerschule 1984 zum ersten Mal offiziell ihren Betrieb auf. Damit nimmt die Idee des langjährigen Landesjägermeisters Ludwig von Lutterotti Gestalt an, der sich immer schon eine professionelle Betreuung der Südtiroler Jagdreviere durch gut ausgebildete Berufsjäger gewünscht hatte. Alfons Heidegger setzte fortan, als Ausbilder und Kursleiter von Hahnebaum den Traum seines Mentors und Freundes Lutterotti um.

Quellen: Talarchiv Passeier, Zeitzeugen, Hüttenbuch, Fotos, Presseartikel.

1982-1992
Rehforschung in Hahnebaum

Das angrenzende, ca. 600 ha große Wildschutzgebiet Hahnebaum-Ganderberg wird eingezäunt und dient fortan als Lehr- und Forschungsrevier. Der Deutsche Wissenschaftler Ulrich Wotschikowsky leitet das Rehforschungsprojekt Hahnebaum und betreut im Auftrag des Wildbiologischen Institutes in München u. a. weitere Feldversuche in aller Welt. Verschiedenste Symposien, Tagungen, Referate und Publikationen folgen, welche in Fachkreisen große Anerkennung finden. Othmar Larcher leitet ab 1990 bis zu deren Schließung die Jägerschule in Hahnebaum.


Quellen: Talarchiv Passeier, Gemeinde Moos, Publikationen, Fotos, Zeitzeugen, Presseartikel.

2006
Schließung Jägerschule

2006 nach über 20 Jahren reger Tätigkeit, schließt die Jägerschule „Hahnebaum“ offiziell ihre Tore. Der Betrieb der Jägerschule wird nach Latemar in eine neue Struktur verlegt. Das Haus Hahnebaum samt Nebengebäuden verliert von nun an, an Bedeutung und beginnt zu verfallen.

Quellen: Talarchiv Passeier, Amt für Domänenverwaltung, Fotos, Zeitzeugen, Interviews, Presseartikel.

2007
Eine neue Idee entsteht

Private Kaufinteressenten melden sich beim Land und Hahnebaum steht kurz vor der Veräußerung. Im Dezember 2007 wird im Zuge des neu gegründeten Jugendprojekts Passeier die Idee, der ehemaligen „Jägerschule“ neues Leben, in Form eines modernen Begegnung- und Tagungszentrums einzuhauchen präsentiert. Diese Idee stößt anfangs auf wenig bis gar kein Interesse.

Quellen: Fotos Ideenwerkstatt Rabenstein, Presseartikel, Dokumentationen.

2008
Lobbyarbeit und Partnersuche

Ein breit ausgelegtes Nutzungs- und Entwicklungskonzept wird daraufhin erarbeitet und verschiedenen Entscheidungsträgern vorgelegt. Immer mehr Personen, Vereine und Institutionen teilen die stetig wachsende Vision „Hahnebaum“ wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in Form eines Begegnungszentrums mit Beherbergungsmöglichkeit auszubauen.


Vier Mitgliedsstarke und südtirolweit agierende Jugendverbände (Südtiroler Jugendring, Arbeitsgemeinschaft der Südtiroler Jugenddienste, Young Caritas, Südtirols Katholische Jugend) unterstützen den Verein Jugendbüro Passeier, welcher sich für Hahnebaum fortan einsetzt, durch Lobbyarbeit auf Tal- und Landesebene.

Quelle: Entwicklungskonzept Jugendhaus Hahnebaum.

2009
Versteigerung Hahnebaum

Im Februar 2009 wird von der Provinz Bozen – Amt für Domänenverwaltung – die Struktur „Hahnebaum“ zur Versteigerung ausgeschrieben: Jägerschule Hahnebaum: Bp. 100, Bp. 603, Gp. 787, 788, 789/2 und 768/16 in der K.G. Moos in Passeier. Örtlichkeit: Gemeinde Moos in Passeier. Katasterbezeichnung:

Parzelle Einlagezahl
Gp. 787,  789/2, 10/I
Bp. 100, Gp. 788, 10/II
Gp. 768/16, Bp. 603

Eintragung im Bauleitplan der Gemeinde:
– Bp. 100: Zone für Bauwerke und Anlagen von öffentlichen Belang;
– Gp. 768/16, 789/2 und 788: teils land. Grün – teils Waldgebiet;
– Bp. 603, Gp. 787: Waldgebiet

Der ausgeschriebene Basispreis für die oben beschriebenen Liegenschaften beträgt laut Gutachten des Schätzamtes vom 18.08.2008: 192.000,00 Euro

Quelle: Ausschreibungstext im Amtsblatt der Region.

2009
Interessensgemeinschaft

SKJ und Jubpa

Im Zuge der Versteigerung können die Vereine Jugendbüro Passeier und Südtiroler Katholische Jugend (SKJ) als Projektpartner gewonnen werden und ab jetzt setzen sich Jubpa und SKJ gemeinsam für die Vision „Zukunft Hahnebaum“ ein. Den beiden Vereinen gelingt es als Interessensgemeinschaft die Passeirer Gemeinden zu überzeugen, Hahnebaum zu gleichen Teilen zu erwerben. Die Gemeinden Moos, St. Leonhard und St. Martin in Passeier werden Eigentümer von Hahnebaum. Die Vereine Jubpa und SKJ verpflichten sich mit einem Leihvertrag auf 30 Jahre die Struktur zu führen und den Umbau zu koordinieren, wie im Führungskonzept vorgesehen.


Quellen: Grundbuchsauszug, Presseartikel.

2009 – 2010
Planung des Umbaus

Die Vereine Jugendbüro Passeier, Südtiroler Katholische und Jugendtreff St. Martin und bilden 2010 eine Interessensgemeinschaft, welche in Form eines Arbeitskreises zusammen mit Ing. Stefan Baldini die Pläne für den Umbau des Hauses erarbeitet.


Quellen: Umbaupläne, Protokolle, Fotos Arbeitsgruppe.

2011
Grundsteinlegung

Im Juni 2011 findet die feierliche Grundsteinlegung in Hahnebaum mit Jugendseelsorger Christoph Schweigl statt. Vom Frühjahr 2011 bis Spätherbst 2012 wird Hahnebaum plangemäß komplett umgebaut, erweitert und modern ausgestattet. Es entsteht ein Klimahaus, welches zu 100 Prozent mit grüner Energie aus lokaler Wasserkraft der Energie und Umweltbetriebe Moos versorgt wird.

Quellen: Fotos, Presseartikel, Dokumentationen Jugendbüro

2012
Abschluss Bauarbeiten

und Beginn Probelauf

Start des Probelaufes: Ab Herbst 2012 zieht nach fünfjährigem Ringen um eine Zukunft für das Haus „Hahnebaum“ nun wieder Leben im abgeschiedenen Mooser Weiler ein. Aus der ehemaligen Jägerschule Hahnebaum ist ein modernes Jugendhaus mit Komfort entstanden, welches für alle Vereine, Schulen und Sozialverbände des In- und Auslandes offen steht.


Quelle: Fotos, Dokumentationen Jugendbüro, Presseartikel

2013
Segnung Hahnebaum

Am 26. April 2013 wurde Hahnebaum von Bischof Ivo Muser gesegnet und vom Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder eröffnet


Quelle: Fotos, Dokumentationen Jugendbüro, Presseartikel

2018

Das Jugendbüro Passeier gewinnt den Ideenwettbewerb der Diözese Bozen – Brixen „Josef Mayr-Nusser“ und baut gemeinsam mit der Gemeinde Moos das ehemalige Elektro-Kraftwerkshäuschen in Hahnebaum zum „Krafthaus Mayr-Nusser“ um.


Quelle: Fotos, Dokumentationen Jugendbüro, Presseartikel