Jugendhauses Hahnebaum

Das Jugendhaus in Passeier

Jugendhauses Hahnebaum

Das zweite Autonomiestatut

20.1.1972
Das im Paket in Aussicht gestellte neue Autonomiestatut tritt am 20. Jänner 1972 in Kraft. Von den im Paket enthaltenen 15 Maßnahmen, die mit einfachem Gesetz zu verwirklichen sind, sind 14 durchgeführt worden. Die Neuordnung der Senatswahlkreise steht zu diesem Zeitpunkt noch aus. Die Verwaltungsverordnungen sind alle in Kraft getreten. Damit das Land die neuen Zuständigkeiten ausüben kann, müssen Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Sie werden von einer Sechserkommission erarbeitet, wenn es sich um Befugnisse des Landes handelt, und von einer Zwölferkommission, wenn sie beide Provinzen oder die Region Trentino-Südtirol betreffen. Die Kommissionen unterbreiten ihre Vorschläge der Regierung. Wenn diese die Vorschläge annimmt, werden sie mit Dekret des Präsidenten der Republik in Kraft gesetzt. Diese Durchführungsbestimmungen müssen laut neuem Autonomiestatut bis Jänner 1974 erlassen werden. Der Termin von zwei Jahren wird mit Einverständnis der Südtiroler Vertreter überschritten, weil die Materie zu umfangreich und zu kompliziert ist, als dass man sie in dieser kurzen Zeitspanne hätte erledigen können. In den 1970er-Jahren werden nach und nach im Einvernehmen mit den Südtiroler Vertretern wichtige Durchführungsbestimmungen erlassen, wie zum Beispiel im Juni 1976 jene über den ethnischen Proporz und die Zweisprachigkeit. Ende der 1970er-Jahre verlangsamt sich das Tempo beim Erlass der Bestimmungen immer mehr. Dies führt zu einer Verschlechterung des politischen Klimas im Lande, davon zeugen unter anderem der Stimmenzuwachs für den neofaschistischen Movimento Sociale Italiano (MSI) und das Wiederaufleben von politischen Attentaten.