Jugendhauses Hahnebaum

Das Jugendhaus in Passeier

Jugendhauses Hahnebaum

ab 1988

13.5.1988
Der Ministerrat in Rom verabschiedet weitere Durchführungsbestimmungen, darunter die lange umstrittenen Regelungen zur Gleichstellung der Sprachen. Am 17. Juni 1988 genehmigt der römische Ministerrat die Gesetzesvorlagen über die neue Finanzregelung und die Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol. Am 10. Dezember 1988 legt die SVP-Landesversammlung in einer zehn Punkte umfassenden Resolution die Bedingungen für den Paketabschluss und die Abgabe der Streitbeilegungserklärung durch Österreich fest. Der Verfassungsgerichtshof hat die Eisenbahnverwaltung zur Einhaltung des Proporzes und der Zweisprachigkeitspflicht in Südtirol angehalten und gleichzeitig die staatliche Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis so eingeengt, dass diese den verfassungsrechtlich festgeschriebenen Schutz der Sprachminderheiten in Südtirol beachten muss. Die Landtagswahlen vom 20. November 1988 bringen zwar dem MSI in Südtirol einen erheblichen Stimmenzuwachs, doch der am 17. März 1989 zum Nachfolger von Silvius Magnago gewählte Landeshauptmann Luis Durnwalder setzt die pragmatische Politik seines Vorgängers fort. Dieser Kurs zeigt Wirkung: Das politische Klima im Lande verbessert sich zusehends, mit der Nachbarprovinz Trient werden erste Schritte zu einer Zusammenarbeit gesetzt. Das Inkrafttreten des ersten Teils der Bestimmungen zur Gleichstellung der Sprachen am 9. November 1989 und die am 15. November 1989 in der römischen Abgeordnetenkammer genehmigte Neuregelung der Landesfinanzen stellen weitere wichtige Schritte zur Paketverwirklichung dar. Der italienische Ministerpräsident Giulio Andreotti stellt zu Jahresende 1989 in einer Erklärung den endgültigen „Paket“-Abschluss für 1990 in Aussicht, auch der italienische Außenminister Gianni De Michelis, der mehrmals mit seinem österreichischen Amtskollegen Alois Mock zusammentrifft, gibt sich optimistisch.

30.1.1992
Die römische Regierung unter Ministerpräsident Giulio Andreotti genehmigt die noch ausstehenden vier wichtigen Durchführungsbestimmungen. Nur wenige Stunden später erklärt Ministerpräsident Andreotti in seiner Rücktrittserklärung vor dem römischen Parlament das „Paket“ für erfüllt und stellt klar, dass zukünftige Änderungen nur mit Zustimmung der Südtiroler Bevölkerung vorgenommen werden. In den Monaten zuvor sind in teilweise hitzigen Debatten im römischen Parlament die beiden wichtigen Gesetze zu den Senatswahlkreisen und dem Oberlandesgericht verabschiedet worden.

22.4.1992
Der österreichischen Botschaft in Rom wird vom römischen Außenministerium eine Note übermittelt:
„Zum Zwecke der Durchführung der im Operationskalender, insbesondere in dessen Punkt 13 vorgesehenen Schritte wird in dem Geist, der die italienisch- österreichischen Beziehungen diesbezüglich seit jeher gekennzeichnet hat, der Südtirolpassus der Parlamentserklärung von Ministerpräsident Andreotti vom 30. Jänner d. J. übermittelt, wie sie in den stenographischen Protokollen der Abgeordnetenkammer enthalten ist, welche die Liste der Durchführungsakte der Maßnahmen zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen beinhalten, denen das Parlament im Dezember 1969 zugestimmt hat. Weiteres wird aus sachlichem Zusammenhang das Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol übermittelt, welches im Zuge der Festlegung des institutionellen Rahmens der Autonomen Provinz Bozen auch darauf abgezielt hat, die weitest mögliche Verwirklichung der Autonomie und der Zielsetzung des Schutzes der deutschsprachigen Minderheit, wie sie im Pariser Vertrag enthalten ist, sicherzustellen, in welchem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt vorgesehen ist. Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das bei der Verwirklichung der Autonomie der Provinz Bozen erzielt wird, als einen wichtigen Bezugspunkt für den Minderheitenschutz an, wie er sich auch im KSZE-Rahmen herausbildet. Auch dessen spezifische Überprüfungsmechanismen können Anwendung finden, um sicherzustellen, dass die Behandlung dieser Minderheit mit den Prinzipien übereinstimmt, welche man zum Zwecke eines friedlichen und harmonischen Zusammenlebens im Neuen Europa kodifizieren wird.“
Mit der Übergabe dieser Begleitnote wird der im Operationskalender vorgesehene Prozess zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO in Gang gesetzt. Da in dieser Note der römischen Regierung ein klarer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südtiroler Autonomie und der Zielsetzung des Sprachminderheitenschutzes und ein ausdrücklicher Verweis auf den „Pariser Vertrag“ von 1946 enthalten sind, kommt man einer langjährigen Forderung der SVP nach einer internationalen Verankerung und Einklagbarkeit vor internationalen Rechtsinstanzen entgegen.

11.6.1992
An diesem Tag wird mit der Abgabe der Streitbeilegungserklärung der formelle Abschluss der Südtirol-Verhandlungen vollzogen. Zuvor hat die Südtiroler Volkspartei am 30. Mai auf einer außerordentlichen Landesversammlung in einer geheimen Abstimmung mit großer Mehrheit (82,86 Prozent) eine entsprechende Resolution angenommen. Am 1. Juni hat die Tiroler Landesregierung eine zustimmende Erklärung zur Durchführung des Südtirol-„Pakets“ abgegeben, am 4. Juni nimmt der Tiroler Landtag in einer Resolution die Position der SVP zum „Paket“-Abschluss zur Kenntnis und am 5. Juni stimmt der Österreichische Nationalrat nach fünfeinhalbstündiger Diskussion mit großer Mehrheit (125 Ja-Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen, 30 Nein-Stimmen von der FPÖ) der Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO zu. In der Debatte wird sowohl von Bundeskanzler Franz Vranitzky als auch von Außenminister Alois Mock unterstrichen, dass Österreich auch weiterhin wachsam gegenüber Versuchen zur Aushöhlung der Südtirol-Autonomie sein werde, einschließlich der Möglichkeit, bei gravierenden Verletzungen den Internationalen Gerichtshof anzurufen, dass die Schutzmachtfunktion Österreichs für Südtirol aufrechtbleiben werde und dass der im Operationskalender vorgesehene österreichisch-italienische Nachbarschaftsvertrag einen flexiblen, leicht handbaren Streitschlichtungsmechanismus enthalten sollte. Diese Leitlinien sowie die Bekräftigung, dass „der Pariser Vertrag keinen Verzicht auf die Selbstbestimmung Südtirols bedeutet“ und dass „die Paketmaßnahmen Akte in Ausführung des Pariser Vertrages sind“, finden Eingang in eine vom österreichischen Nationalrat gefasste Entschließung, deren Wortlaut mit der Streitbeilegungserklärung durch eine Verbalnote des österreichischen Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten dem italienischen Botschafter in Österreich zur Kenntnis gebracht wird.

27.1.1993
Der italienische Staatspräsident Oscar Luigi Scalfaro trifft zu einem dreitägigen Staatsbesuch in Wien ein. Bei diesem ersten Besuch eines italienischen Staatspräsidenten in Österreich wird ein Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, nicht aber der im Operationskalender in Aussicht genommene Nachbarschaftsvertrag zwischen Italien und Österreich unterzeichnet. Im August 1994 besucht Staatspräsident Scalfaro das Bundesland Tirol, im November 1994 kommt es zu einem Gegenbesuch des österreichischen Staatspräsidenten Thomas Klestil in Rom.

6.4.1993
Im Chigi-Palast in Rom tritt die im Mai 1992 vom Südtiroler Landtag bestellte Achterkommission, die sich im Sinne der „Paket“-Maßnahme 137 mit dem Schutz der Sprachminderheiten und allen in Zukunft anfallenden Problemen hinsichtlich der Absicherung und des Ausbaus der Autonomie zu befassen hat, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Wenige Tage später, am 9. April, verabschiedet der Ministerrat in Rom das gesetzesvertretende Dekret zur Errichtung der autonomen Sektion Bozen des Oberlandesgerichtes sowie zur Stellenplanerweiterung beim Bozner Landesgericht. Am 8. Mai 1993 wird – nach vorhergehenden Polemiken – das Dekret zur Gleichstellung der deutschen Sprache bei Gericht und bei der Polizei rechtskräftig.

22.9.1993
Die SVP-Leitung übergibt dem italienischen Ministerpräsidenten Carlo Azeglio Ciampi ein 16 Punkte umfassendes Memorandum, in dem insbesondere auf die Gefahr der Aushöhlung der Autonomie und sonstige anstehende Probleme (Wahlreform, Proporz, Ladiner usw.) verwiesen wird. Zwei Tage später, am 24. September, beschließt der Ministerrat in Rom, dass Südtirol den Landeshauptmann als effektiven Vertreter in den Ausschuss der Regionen Europas entsenden kann.

1.10.1993
Österreichs Außenminister Alois Mock erklärt vor der UNO-Vollversammlung in New York, dass in Südtirol auch nach der Streitbeilegungserklärung Österreichs gegenüber Italien „noch einige Probleme offengeblieben sind und mit der Dynamik der Entwicklung neue Probleme hinzutreten“. Insgesamt habe aber – so Mock – die Streitbeilegung dazu beigetragen, die Spannungen zwischen den Volksgruppen in Südtirol abzubauen. Die italienischen Parlamentswahlen vom 26./27. März 1994 bringen große parteipolitische Veränderungen. Die Mitte Mai 1994 neu gebildete Regierung unter dem neuen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi mit Einschluss von Ministern der Alleanza Nazionale verspricht zwar, die Südtirol-Autonomie zu respektieren, doch kommt es zu häufigen politischen Differenzen zwischen Bozen und Rom. Die am 27. September 1994 vom römischen Ministerrat beschlossenen einseitigen Kürzungen am Südtiroler Landeshaushalt führen zu einem „in Südtirols Autonomiegeschichte noch nie dagewesenen schwerwiegenden Eingriff in die Landesautonomie“, so Landeshauptmann Durnwalder. Erst nach zähem Ringen erfolgt am 10. November 1994 in der Abgeordnetenkammer eine Rücknahme der geplanten Haushaltskürzungen.

20.10.1994
Erstmals seit 75 Jahren kommt es in Bozen zu einer gemeinsamen Sitzung der Landesregierungen von Nord- und Südtirol mit einem Bekenntnis zur geplanten Europaregion Tirol, dem sich eine Woche später bei einer gemeinsamen Sitzung der Trentiner und der Südtiroler Landesregierung auch der Trentiner Landeshauptmann Carlo Andreotti anschließt.

1.1.1995
Mit dem Vollzug des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union eröffnen sich neue Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf regionaler Ebene.

1994–1995
Die im September 1994 von der Regierung vollzogene einseitige Ernennung des Präsidenten der Zwölferkommission wird Ende März 1995 vom Verfassungsgerichtshof in Rom für rechtswidrig erklärt. Am 4. Juli 1995 wird Altlandesrat Giancarlo Bolognini zum neuen Kommissionspräsidenten gewählt.

19.7.1996
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens von Schengen im Winter 1997/98 werden die Grenzkontrollen abgebaut, womit die vor 80 Jahren gezogene Brennergrenze weniger spürbar wird. Die im Mai 1996 neu gewählte italienische Regierung des Mitte- Links-Bündnisses unter Regierungschef Romano Prodi zeigt sich autonomiefreundlich. Bereits am 19. Juli 1996 werden die wichtigen Durchführungsbestimmungen zur Schule, zur Finanzregelung und zur Regelung der Zweisprachigkeit bei den Konzessionsbetrieben vom Ministerrat genehmigt. Am 10. Juli 1997 tritt in Rom die sogenannte 137er-Kommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Mit Staatsgesetz wird im Mai 1997 dem Land die Befugnis zur Errichtung einer Universität in Südtirol übertragen.

31.10.1997
Am 31. Oktober 1997 wird die Freie Universität Bozen gegründet und am 10. November 1998 feierlich eröffnet.

1.4.1998
Mit großer Erleichterung werden von der Bevölkerung das Inkrafttreten des Schengen-Abkommens zwischen Italien und Österreich am 1. April 1998 und der damit verbundene Wegfall der Grenzbarrieren aufgenommen. Mit viel Interesse wird in Südtirol die Diskussion über Regionalismus- und Föderalismusmodelle in Italien mitverfolgt. Für die anstehende Verfassungsreform wird von den SVP-Kammerabgeordneten ein Reformkonzept erstellt, das die Abschaffung der bisherigen Region Trentino-Südtirol und die Errichtung einer eigenen Region Südtirol („Bundesland“ Südtirol) mit mehr Eigenständigkeit und Selbstverwaltungsbefugnissen vorsieht. Im Koalitionsprogramm der im März 1999 neu gebildeten Regionalregierung sind die Umgestaltung der Region und die Delegierung von Regionalkompetenzen festgeschrieben.

19.11.1998
Am 19. November 1998 werden vom römischen Ministerrat fünf weitere Durchführungsbestimmungen verabschiedet, darunter jene für den Übergang der staatlichen Immobilien und Kulturdenkmäler an das Land.

10.09.1999
Vom römischen Ministerrat werden die wichtigen Durchführungsbestimmungen für die Energieversorgung in Südtirol genehmigt. Darin enthalten ist auch der Übergang aller Flussläufe in Südtirol an das Land. In der italienischen Abgeordnetenkammer erfolgt am 23. November 1999 die erste Abstimmung zur Reform des Autonomiestatuts. In den 1990er-Jahren steigt das internationale Interesse an Südtirols Autonomie-Lösung. Vor allem Sprachminderheiten in den Staaten des ehemaligen Ostblocks orientieren sich bei den Versuchen zur Lösung ihrer Probleme am Südtiroler Autonomie-Modell.

25.10.2000
Das italienische Parlament genehmigt nach zweifacher Lesung in Kammer und Senat das Verfassungsgesetz zur Reform der Statuten der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut. Damit werden die beiden Länder Südtirol und Trentino gegenüber der Region wesentlich aufgewertet; zudem werden den Ladinern in Südtirol und im Trentino wesentliche Schutz- und Vertretungsrechte eingeräumt.

8.3.2001
Im römischen Senat erfolgt die endgültige Verabschiedung des Föderalismus-Verfassungsgesetzes, das allerdings erst nach dem positiven Ausgang einer am 7. Oktober 2001 abgehaltenen Volksbefragung am 9. November 2001 in Kraft treten kann. Diese Verfassungsänderung sieht den Wegfall des römischen Sichtvermerks für die vom Landtag genehmigten Landesgesetze vor, ebenso wie die Ausweitung der primären Gesetzgebungsbefugnis des Landes und auch die Einfügung des Begriffes „Südtirol“ in die italienische Verfassung. In den ersten Monaten des Jahres 2001 werden zahlreiche und wichtige Durchführungsmaßnahmen zur Autonomie erlassen. Nach den italienischen Parlamentswahlen vom 13. Mai 2001, die in Südtirol und im Trentino zu einem großen Wahlerfolg des Mitte-Links-Bündnisses führen, auf gesamtstaatlicher Ebene allerdings einen Regierungswechsel bringen, kommt es zu politischen Differenzen zwischen Rom und Bozen. Das frostige politische Klima hält auch im Jahre 2002 an und wird nach dem Referendum über die Rückbenennung des Bozner Friedensplatzes in Siegesplatz (5. Oktober 2002) noch angespannter. Die wiederholten Bemühungen und Aussprachen von Landeshauptmann Durnwalder mit höchsten römischen Regierungsvertretern lassen allerdings zwischendurch immer wieder Hoffnungen auf eine Verbesserung der Beziehungen aufkommen.

26.10.2003
Die Landtagswahlen vom 26. Oktober 2003 sind erstmals im eigentlichen Sinn des Wortes Wahlen zum Südtiroler Landtag; die 35 Gewählten werden als Landtagsabgeordnete gewählt, erst in zweiter Linie bilden sie gemeinsam mit den Landtagsabgeordneten der Provinz Trient den Regionalrat.

16.11.2005
Im Zuge der Abstimmungen über die italienische Föderalismusreform in Kammer und Senat mit der endgültigen Genehmigung am 16. November 2005 können zwar Autonomie- und Sprachminderheitenrechte verteidigt und zu einem Teil auch abgesichert werden, von einem wirklichen bundesstaatlichen Modell ist diese von der Mitte- Rechts-Regierung, insbesondere von der „Lega Nord“ vorangetriebene Verfassungsreform weit entfernt; das mit einfacher Mehrheit verabschiedete Verfassungsgesetz wird durch das Referendum vom 25. Juni 2006 außer Kraft gesetzt.

9./10.04.2006
Die aus den Parlamentswahlen vom 9./10. April 2006 mit knapper Mehrheit als Wahlsieger hervorgegangene Mitte-Links-Koalition unter Ministerpräsident Romano Prodi zeigt Verständnis für Südtiroler Anliegen und Forderungen; so werden mehrere jahrelang auf Eis gelegte Durchführungsbestimmungen, unter anderem zum Übergang des Bozner Musikkonservatoriums an das Land und zur Energie, in der zweiten Jahreshälfte 2006 vom römischen Ministerrat verabschiedet.

21.09.2006
Am 21. September 2006 wird im Nationalrat in Wien mit großer Mehrheit ein Antrag zur Verankerung einer Südtirol-Schutzklausel in der künftigen österreichischen Bundesverfassung angenommen.

10.08.2007
Landeshauptmann Luis Durnwalder und Verteidigungsminister Arturo Parisi unterzeichnen eine Vereinbarung, die ein Tauschgeschäft zwischen Staat und Land vorsieht. So errichtet das Land auf den bestehenden Kasernengeländen Wohnhäuser für Berufssoldaten und deren Familien, der Staat tritt dafür Militärareale an das Land ab. Ein Jahr später, am 23. Juli 2008, wird ein Protokoll zu dieser Vereinbarung unterzeichnet, das verschiedene Phasen der Umsetzung vorsieht. Am Ende werden die Militärareale in Südtirol nahezu halbiert, der Staat tritt rund 90 Hektar Kasernengelände an das Land ab. Dieses errichtet im Gegenzug rund 200 Militärwohnungen in Südtirol.

11.04.2008
Mit der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Landesenergiegesellschaft SEL und dem italienischen Stromriesen Edison wird eine neue gemeinsame Gesellschaft aus der Taufe gehoben, die die sieben bisher von Edison geführten Wasserkraftwerke in Südtirol verwaltet.

23.10.2008
In Rom wird ein Vertrag zwischen dem Land und dem italienischen Energiekonzern Enel unterzeichnet, mit dem das Stromverteilernetz in Südtirol an die Landesenergiegesellschaft SEL abgetreten wird. Gleichzeitig vereinbart man, eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen, die ab 2011 jene Wasserkraftwerke in Südtirol übernehmen soll, für die SEL oder Enel die Konzession zugesprochen bekommen.

13./14.04.2008
Die Parlamentswahlen in Italien enden mit einer Bestätigung der Mitte-Rechts-Koalition in der Regierung. Für die Beziehungen zwischen Rom und Bozen ist dies der Beginn einer langen Phase des Stillstands; so zieht sich beispielsweise die Ernennung der Sechserund Zwölferkommission eineinhalb Jahre hin, was wiederum einen Stopp aller Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut zur Folge hat. Unstimmigkeiten gibt es auch in Bezug auf die Rolle der autonomen Provinzen im Rahmen der Föderalisierung des Staates und – allgemeiner – im Verhältnis zwischen Staat und Regionen.

15.10.2009
Im 200. Gedenkjahr der Tiroler Freiheitskämpfe treffen sich die Landesregierungen Südtirols, Tirols und des Trentino in Innsbruck, um ein Maßnahmenpaket zur Konkretisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu schnüren. Es finden sich darin Projekte, die von der Mobilität über Bildung, Kultur und Umwelt bis hin zu Energie, Wirtschaft und Forschung reichen. Zudem will man der Europaregion mehr politisches Profil geben und beschließt die Einrichtung eines Euregio-Büros in Bozen.

25.10.2009
In Südtirol finden die ersten gesetzeseinführenden Volksabstimmungen statt. Fünf Gesetzentwürfe werden den 390.398 Wahlberechtigten zur Abstimmung vorgelegt: einer zum Zugang von Nicht-Südtirolern zur Wohnbauhilfe, ein weiterer zur Neuregelung von „Freizeitwohnsitzen“, zwei zur Direkten Demokratie sowie einer zur Landesbeteiligung am Bozner Flughafen. Sollen die Volksabstimmungen gültig sein, muss jede einzelne davon ein Beteiligungsquorum von 40 Prozent erreichen. Die Wahlbeteiligung liegt bei den einzelnen Abstimmungen zwischen 37,8 und 38,2 Prozent, die Volksabstimmungen sind somit nicht gültig. Die vorgelegten Entwürfe gelten als abgelehnt, die bisherige Regelung der einzelnen Materien bleibt in Kraft.

30.11.2009
In Mailand unterzeichnen Landeshauptmann Luis Durnwalder und die Minister Giulio Tremonti sowie Roberto Calderoli ein Abkommen, das die Finanzierung der Südtiroler Autonomie auf neue Beine stellt. Mit dem „Mailänder Abkommen“ rücken gesicherte Einnahmen („Neun Zehntel auf alles“) an die Stelle der bisher stets unsicheren und umstrittenen variablen Anteile an der Finanzierung. Festgeschrieben wird zudem, dass sich Südtirol und das Trentino am Sparkurs der Regierung beteiligen, indem sie diese durch die Übernahme weiterer Kompetenzen entlasten und Ausgleichszahlungen für Grenzgemeinden tätigen.

25.5.2010
Altlandeshauptmann Silvius Magnago stirbt 96-jährig in Bozen. Er war von 1960 bis 1989 Landeshauptmann und hat in dieser Zeit Südtirol politisch wie administrativ gefestigt. Magnago gilt als Vater der Südtiroler Autonomie. Ihm kommt auch das Verdienst zu, in seiner Amtszeit das friedliche Zusammenleben der Sprachgruppen im Land gefördert und mit Südtirol den Weg hin zu Wohlstand und Entwicklung eingeschlagen zu haben.

14.6.2011
Auf Schloss Thun am Nonsberg wird von den drei Landeshauptleuten Luis Durnwalder (Südtirol), Lorenzo Dellai (Trentino) und Günther Platter (Bundesland Tirol) der Europäische Verbund territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) mit Namen „Europaregion Tirol- Südtirol-Trentino“ gegründet. Der EVTZ ist der institutionelle Arm der Europaregion, er ist mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet und damit auch imstande, für die drei Länder aktiv zu werden.

05.09.2012
Zum 40-jährigen Jahrestag der Unterzeichnung des Zweiten Autonomiestatuts und 20 Jahre nach der Streitbeilegung zeichnet das Land Südtirol die beiden Staatsoberhäupter Heinz Fischer und Giorgio Napolitano in Meran als Repräsentanten der beiden Staaten Italien und Österreich mit dem Großen Verdienstorden des Landes Südtirol aus. Zum ersten Mal begegnen sich die Staatsoberhäupter Österreichs und Italiens auf Südtiroler Boden.

5.8.2013
Landeshauptmann Luis Durnwalder und der italienische Ministerpräsident Enrico Letta unterschreiben in Bozen ein Memorandum, das Regierung und Land verpflichtet, Lösungen für Probleme zu finden, die Südtirols Landesregierung nicht erst – aber vor allem – seit der Regierung Mario Monti beschäftigen. Kurzfristig geht es etwa um die Ernennung der Sechser- und Zwölferkommission, aber auch um den Nationalpark Stilfserjoch. Er soll künftig von den Ländern verwaltet werden. Mittelfristig dagegen soll die Finanzierung der Autonomie durch die Anpassung des Mailänder Abkommens neu geregelt werden.

09.01.2014
Nach knapp über 9.000 Tagen im Amt des Landeshauptmanns und damit als einer der am längsten amtierenden Regierungschefs in Europa tritt Luis Durnwalder in den politischen Ruhestand. Sein Nachfolger ist Arno Kompatscher.

09.02.2014
34,8 Prozent Ja, 65,2 Prozent Nein: Dies ist das Ergebnis der ersten bestätigenden Volksabstimmung in Südtirol, bei welcher der Gesetzestext zur Bürgerbeteiligung auf Landesebene von 2013 zur Debatte steht.

05.07.2014
Historisches Treffen: Im Rahmen der von Landeshauptmann Arno Kompatscher initiierten sogenannten Europatagung auf Schloss Prösels treffen erstmals die Regierungschefs von Italien und Österreich auf Südtiroler Boden aufeinander. Matteo Renzi und Werner Faymann sowie die drei Landeshauptleute Arno Kompatscher, Günther Platter (Bundesland Tirol) und Ugo Rossi (Trentino) sprechen über Subsidiarität, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Zukunft der Regionen in Europa.

15.10.2014
Planungssicherheit durch eine Fixbeteiligung an der staatlichen Zinsbelastung, die Umkehrung des bisherigen Steuerinkasso-Prinzips und Rechtssicherheit durch die Einbeziehung Österreichs: Das sind die Eckpunkte des von Landeshauptmann Kompatscher mit Regierungsvertretern in Rom ausgehandelten Sicherungspakts. Der Sicherungspakt sieht vor, dass sich Südtirol mit einem Fixbetrag an der jährlich von Italien zu tragenden Zinslast beteiligt, und zwar mit 0,6 Prozent oder rund 500 Millionen Euro. Diese Beteiligung schließt aus, dass der Staat willkürlich weitere Gelder einbehält, wie er das in den vorangegangenen Jahren getan hat. Der Sicherungspakt wird durch einen Briefwechsel zwischen der italienischen und der österreichischen Regierung mit Verweis auf die Streitbeilegungserklärung von 1992 auf völkerrechtliche Ebene gehoben. Am 16. Dezember 2014 unterzeichnet Ministerpräsident Matteo Renzi die Verbalnote an Bundeskanzler Werner Faymann.

15.04.2015
Die Landesenergiegesellschaft SEL erhöht ihre Anteile an der SE Hydropower auf 100 Prozent. Die SE Hydropower führt seit Juni 2010 zehn der elf Südtiroler Großwasserkraftwerke der Enel, deren Konzessionen der SEL zugewiesen worden sind. Bis dato war die SEL zu 60 Prozent, die Enel zu 40 Prozent an der Gesellschaft beteiligt.

23.04.2015
Die Entwicklung in Italien und Südtirol sowie die italienische Verfassungsreform von 2001 machen eine Anpassung des Autonomiestatuts notwendig. Am 23. April 2015 verabschiedet der Landtag das Landesgesetz zur Einsetzung eines Konvents für die Überarbeitung des Statuts.

12.10.2015
EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger können ebenso wie alle Südtiroler im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung und den Gerichtsbehörden in Südtirol zwischen der italienischen und deutschen Sprache wählen. Dies wird in einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut festgeschrieben.

13.10.2015
Der Senat verabschiedet in dritter Lesung und damit endgültig die Verfassungsreform, die dann an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet wird. Die Reform beinhaltet wesentliche Neuerungen im italienischen Grundgesetz. Trotz der zentralistischen Grundausrichtung stimmen Südtirols Senatoren für die Reform, weil es nach langen Verhandlungen gelungen ist, eine Schutzklausel für Südtirol einzubauen. Neben Südtirol wird damit allen autonomen Regionen und Provinzen eine Sonderrolle zugestanden. Für alle Sonderregionen tritt die Verfassungsreform nicht sofort in Kraft, sondern erst nach Überarbeitung der Autonomiebestimmungen, wobei diese nur mit deren Zustimmung vorgenommen werden kann. Südtirols Autonomiestatut ist also so lange rechtskräftig, bis es im Einvernehmen zwischen Staat und Land überarbeitet worden ist. Dies geschieht wiederum mit einem Gesetz von Verfassungsrang. Auf gesamtstaatlicher Ebene wird die geplante Reform der italienischen Verfassung beim Referendum am 4.12.2016 mit 19,419 Millionen Nein-Stimmen (59,11 Prozent der abgegebenen Stimmen) abgelehnt. In Südtirol hingegen stimmen 163.851 Wählerinnen und Wähler (63,69 Prozent) mit Ja. 67,41 Prozent der Wahlberechtigten in Südtirol haben sich am Referendum beteiligt, auf Staatsebene sind es 65,47 Prozent.

21.12.2015
Im Dezember 2015 wird mit der Fusion zwischen SEL und Etschwerken die neue Energiegesellschaft Alperia begründet. Der Energiedienstleister, der mit Jahresbeginn 2016 seine Tätigkeit aufnimmt, ist im Eigentum von Land, Gemeinden Bozen und Meran sowie der Kapitalgesellschaft der Mehrheit der Südtiroler Gemeinden Selfin und einiger Bezirksgemeinschaften.

24.11.2016
Der Ministerrat verabschiedet nach jahrzehntelangen Verhandlungen zwei neue Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut, die in Südtirol im Unterschied zum übrigen Staatsgebiet die Jagd in den Naturparks erlauben und dem Land die Entscheidungsbefugnis über die Jagdbarkeit der Wildarten übertragen. Im Laufe des Jahres 2016 sind zudem jeweils über Durchführungsverordnungen die Zuständigkeiten in den Bereichen Schutz von Umwelt und Landschaft, Rechnungsprüfung, Vergabewesen und Handel erweitert worden.

29.12.2016
Mit Jahresbeginn 2017 übernimmt die Region die Zuständigkeit für die Verwaltungstätigkeit und das Verwaltungspersonal des Gerichts. Die vom Ministerrat genehmigte Durchführungsbestimmung sieht zudem die kostenlose Übertragung der staatseigenen Gerichtssitze und für die Region die Möglichkeit vor, die Zuständigkeiten an die Länder Südtirol und Trentino weiterzudelegieren.

29.11.2017
Mit der Änderung von Artikel 13 des Autonomiestatuts erhält das Land primäre Zuständigkeit bei der Wasserkraft. Ab nun kann das Land die Konzessionen zur Nutzung von Wasserkraft selbstständig ausschreiben und vergeben.

22.09.2017
Die Abschlussdokumente der beiden Gremien des Südtirol-Konvents werden am 22. September im Südtiroler Landtag vorgestellt. Vom 23. Januar bis 5. März 2016 fanden als Auftakt des Autonomiekonvents neun Open-Space-Veranstaltungen statt. Im April 2016 nahmen das „Forum der 100“, ein Bürgerforum, und der „Konvent der 33“, ein vom Südtiroler Landtag ernanntes Expertenorgan, die Arbeiten auf. Das Forum der 100 hatte sechs Arbeitstreffen und beendete die Arbeiten am 29. April 2017. Der Konvent der 33 beendete die Arbeiten nach 27 Sitzungen am 30. Juni 2017.

15.12.2017
Mit Verfassungsgesetz Nummer 1/2017, dem sogenannten Ladinergesetz, werden die Rechte der ladinischen Volksgruppe gestärkt. Das Gesetz sieht eine Gleichstellung aller Sprachgruppen im Autonomiestatut vor. Vor allem enthält es Regelungen zur ladinischen Sprachgruppe, die im Statut von 1972 noch nicht enthalten waren, und setzt einigen Benachteiligungen ein Ende. So war es zum Beispiel zuvor nicht möglich, dass der Landtag einen Ladiner für die Zwölferkommission oder als Landeshauptmannstellvertreter nominieren konnte.

19.1.2018
Mit der vom Ministerrat in Rom verabschiedeten Durchführungsbestimmung werden die Zuständigkeiten des Landes zur Regelung der Lehrerausbildung festgeschrieben. Damit kann das Land Südtirol auf der Grundlage des Artikels 19 des Autonomiestatuts im Einvernehmen mit der Freien Universität Bozen und dem Konservatorium die Ausbildung des Lehrpersonals für alle Schulstufen und alle Sprachgruppen selbst regeln. Ebenso legt das Land die Anzahl der Studienplätze fest und bestimmt den Zugangsmodus. Die Abschlüsse der Ausbildungen und die Spezialisierungen, die von der Universität und dem Konservatorium in diesem Zusammenhang durchgeführt werden, beziehungsweise die erlangten Studientitel sind italienweit gültig.

Quelle: Südtirol Handbuch, mit Autonomiestatut
Herausgegeben von der Südtiroler Landesregierung
Agentur für Presse und Information
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen
Telefon: 0471 412210
E-Mail: lpa@provinz.bz.it
Website: www.provinz.bz.it/news
Verantwortlich: Marco Pappalardo
Redaktion: Thomas Ohnewein, Elisabeth Parteli, Carmen Kollmann, Stand: 28.05.2019