Jugendhauses Hahnebaum

Das Jugendhaus in Passeier

Jugendhauses Hahnebaum

Jugendförderprogramm

Das Programm zur Förderung der Jugendarbeit zeigt auf, welchen Weg die Jugendarbeit in Südtirol in den nächsten Jahren gehen wird. Die einzelnen Förderungskriterien weisen die Richtung, innerhalb der nächsten 5 Jahre sollten die wesentlichen Förderungsschwerpunkte umgesetzt sein.
Die Umsetzung hängt aber ganz entscheidend von zwei Faktoren ab: Erstens von der Zusammenarbeit aller Träger von Jugendarbeit in einem partnerschaftlichen und vernetzten Denken, in dem die Stärken und Schwächen miteinander austariert werden, und zweitens vom finanzielles Engagement des Landes und der Gemeinden, das ausgeweitet werden soll. Im Jahr 2017 standen zur Förderung der Jugendarbeit der deutschen Sprachgruppe an Landesmitteln ca. 6 Millionen Euro bei den Tätigkeiten und 1,5 Millionen Euro bei den Investitionen zur Verfügung. Damit dieses Förderungsprogramm seine Wirkung auch voll entfalten kann, ist eine entsprechende Aufstockung der Landesmittel vor allem bei den Tätigkeiten notwendig. Der 2015 begonnene vierjährige Investitionsplan wird 2018 (4 Millionen) abgeschlossen. Für 2019 – 2023 ist der nächste Plan rechtzeitig zu entwickeln.
Das Amt für Jugendarbeit in der Abteilung 14 ist in Kooperation mit der Abteilung 18 für die Durchführung dieses Programmes – was die Förderungsleistungen und Maßnahmen des Landes betrifft – verantwortlich. Je nach Bedarf und auf Anfrage bietet sich das Amt für Jugendarbeit als Kooperationspartner für oder Mitveranstalter von innovativen Projekten oder „Anschub“-Veranstaltungen an, genauso wie es seinerseits aus Eigeninitiative Kooperationen mit NGOs anstrebt.
Der Personalstand der Abteilung 14 Deutsche Kultur soll um drei Planstellen in der 8. Funktionsebene erhöht werden, in erster Linie um den zunehmenden Beratungs- und Informationsbedarf abzudecken und eine zweckdienliche Abwicklung sämtlicher Beitragsleistungen zu garantieren.
(Quelle: Jugendförderprogramm Autonome Provinz Bozen Südtirol, S. 40, 2018)

Programm zur Förderung der Jugendarbeit