Die Geschichte der Landeswälder lässt sich bis ins Mittelalter zurück verfolgen. Im 16. Jahrhundert war der Bergbau die Haupteinnahme der Landesherren. Für die Gewinnung und die weitere Verarbeitung von Salz, Eisen und anderen Metallen wurden große Holzmengen benötigt. Um sich die Deckung des großen Holzbedarfes zu sichern, nahmen die Fürsten die beanspruchten Waldungen in ihre Verwaltung. Der Forst- und Domänenbesitz entstand aus diesen Wäldern sowie aus den Kameralgütern (Herrschaftsgütern) der Landesfürsten. Die heutigen Domänenforste Tirol, Ulfas und Grafeis zum Beispiel wurden schon um 1500 als Kameralwälder von Schloss Tirol erwähnt. Die restlichen Passeirer Forste wurden in den fürstlichen Konzessionserlässen um 1545 und später um 1650 in den Waldordnungen als Montanwälder zur Deckung des Holzbedarfes im Bergbau angeführt. Und vom Latemarwald ist bei Marx Sittichs von Wolkenstein um 1500 zu lesen: „Da gibt es den schönen Carerwald, darin wagsen die schönesten segelpaum und enzbaum von allerley holz… . Davon erhalten und ernören sich die undertanen. … In diesem gericht werden auch viel pigl geprent, weliche man nach Venedig fyert und zu den galeeren und schiffen gebraucht.“ Aufgrund einer Verordnung Ferdinands I. aus dem Jahr 1538 wurde der Latemarwald dem Vermögen des österreichischen Staates übereignet und als „Kammerwald“ bezeichnet.
Die Geschichte der Südtiroler Landesforste fällt weitgehend mit jener von Tirol und Vorarlberg zusammen, sodass der Domänenbesitz bis 1872 als österreichisches Staatseigentum durch das Finanzministerium und später bis 1918 als k.u.k. Forstärar durch das Landwirtschaftsministerium in Innsbruck verwaltet wurde. Nach dem Ersten Weltkrieg erfolgte die Eingliederung des Südtiroler Forstdomänenbesitzes in das unverfügbare Vermögen des italienischen Staates und wurde durch einen eigenen staatlichen Forstverwalter von Bozen aus geführt. Während der Kriegsjahre 1943 bis 1945 waren die Südtiroler Landesforste dann wieder der Landesforstdirektion Innsbruck unterstellt.
Das erste Autonomiestatut brachte im Jahre 1951 erneut eine Änderung: Die Region Trentino-Südtirol war nun für die Domänenforste zuständig, Trient wurde zum Sitz der Generaldirektion, die beiden Provinzen erhielten jeweils eine eigene Forstverwaltung. Aufgrund der Durchführungsbestimmungen zum zweiten Autonomiestatut im Jahre 1973 gingen der ehemalige staatliche Forstbesitz, der durch die Region verwaltet wurde, und die von der Finanzverwaltung des Staates verwalteten Güter in die Zuständigkeit der Autonome Provinz Bozen-Südtirol über. Mit einem Landesgesetz wurde die Landesforst- und Domänenverwaltung geschaffen, welche ihren Sitz in Bozen hat und dem Assessorat für Forstwirtschaft unterstellt war. Die heutige Form des Landesbetriebes mit eigener Rechtpersönlichkeit wurde im Oktober 1981 LG. 17.10.1981 Nr. 28 und darauf folgende Novellierung) gesetzlich geregelt.