31.1.1948
Die italienische verfassunggebende Versammlung genehmigt am 31. Jänner 1948 das Erste Autonomiestatut, das am 26. Februar beurkundet wird und am 14. März 1948 in Kraft tritt (Verfassungsgesetz Nr. 5 vom 26.02.1948). Darin werden die beiden Provinzen Bozen und Trient zu einer Region Trentino-Südtirol mit einem regionalen Parlament und einer Regionalregierung zusammengeschlossen. Diese Koppelung erfolgt ohne die im Pariser Vertrag ausdrücklich vorgesehene Befragung deutscher Vertreter. Die Selbstverwaltung liegt also in den Händen der italienischen Mehrheit des Trentino. Für die Provinz Bozen fällt nur eine bescheidene Unterautonomie ab. Infolge des Widerstandes der Trentiner Democrazia Cristiana (DC) und der römischen Bürokratie kommt nicht einmal diese zum Tragen. Ebenso bleiben die anderen Bestimmungen des Pariser Vertrages zu einem wesentlichen Teil unerfüllt. Doch kann als eine sehr wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien die Optantenfrage gemäß dem Pariser Abkommen geregelt werden. Das entsprechende Dekret tritt am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses können alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträchtlicher Teil der Umgesiedelten wieder die italienische Staatsbürgerschaft erwerben. Österreich legt bereits ab Beginn der 1950er-Jahre mehrmals in Rom Beschwerde wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrags ein.